Corona-News!
(Bitte scrollen Sie für weitere wichtige Informationen nach unten!)
# Zusammenhalten
Brief zum Schuljahresende 2019/2020
mit Informationen zum Start ins neue Schuljahr 2020/2021 und zur Einschulung im September
Bitte beachten Sie wichtige Hinweise des
Kultus-ministeriums, die laufend über den untenstehenden Link aktualisiert werden!
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus









Rückkehr zu einem Regelbetrieb
an den Grundschulen
Liebe Eltern,
laut Schreiben von Kultusministerin Eisenmann sollen die Grundschulen ab 29. Juni 2020 wieder für alle Klassen umfassend geöffnet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen. Wir arbeiten an einer Umsetzung der Vorgaben.
Aktuelle Informationen des Kultusministeriums finden Sie unter folgendem Link:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+06++Fahrplan+fuer+weitere+Oeffnung+des+Schul-+und+Kitabetriebs
Viele Grüße
Anette Geiger
Schulleitung
Infopost vom 12. Mai 2020
Sehr geehrte Eltern,
endlich ist es soweit auch die Grundschule öffnet wieder ihre Türen. Unserem stillen Schulhaus wird wieder Leben durch die Kinder eingehaucht.
Der vorgegebene Fahrplan des Kultusministeriums gestaltet sich folgendermaßen:
Ø Klasse 4 kommt ab 18.05. bis zu den Pfingstferien alleine, jedoch nur tageweise geteilt in zwei Gruppen zur Schule.
Ø Nach den Ferien startet in der ersten Woche Klasse 4 und 2 zeitlich versetzt mit dem Unterricht. Die Klassen werden wieder halbiert und kommen tageweise in die Schule.
Ø Gruppe 1 kommt am Montag und Mittwoch.
Ø Gruppe 2 am Dienstag und Donnerstag.
Ø Für die Tage daheim erhalten die Kinder Unterrichtsmaterial von uns Lehrerinnen zum Bearbeiten.
Ø Am Freitag kommt die gesamte Klasse und wird in zwei Räumen entweder von einem oder von zwei Lehrern betreut. An diesem Tag arbeiten die Kinder individuell nach Förderschwerpunkten.
Ø Nach den Pfingstferien gilt folgender Fahrplan:
Woche 1,3, 5 und 7: Klasse 4 und 2 haben Unterricht
Woche 2,4, und 6: Klasse 1a/b und 3 haben Unterricht
Ø Oberste Prämisse ist hierbei das Abstandsgebot.
Ø Jedes Kind erhält Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathe und Sachunterricht. Bitte schauen Sie, dass Ihr Kind die entsprechenden Materialien mitbringt.
Ø Für die Woche, in der die Kinder zuhause sind, erhalten Sie wieder einen Arbeitsplan von den Lehrerinnen.
Ø Den reduzierten Stundenplan bzw. die Einteilung, ob Ihr Kind zur
Gruppe 1 oder 2 eingeteilt ist, teilen Ihnen die Klassenlehrerinnen in einem separaten Brief mit.
Ø Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, lassen Sie es zur Sicherheit bitte zu Hause. Außerdem sollten Sie täglich morgens die Temperatur messen. Ab 37,5 Grad Celsius darf Ihr Kind nicht mehr zur Schule kommen. In diesem Fall setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.
Ø Hatte Ihr Kind in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem infizierten Coronapatienten darf es ebenfalls die Schule nicht besuchen.
Bitte sehen Sie von Tauschbitten ab, falls Ihr Kind durch Zufall nicht mit den üblichen Freunden in der Gruppen ist. Für uns stand bei der Einteilung die Sicherheit im Vordergrund. Sicherlich können Sie das gut verstehen.
Wir organisieren bereits auf Hochtouren, damit der Start gut gelingen kann.
Das Schulhaus und der Schulhof werden Markierungen und Hinweisschilder für die Kinder zur Erinnerung bezüglich der Abstands-, Organisations – und Hygieneregeln aufweisen. Zur ersten Stunde werden die Kinder mit dem Klingeln an den festen Markierungen, die jeder Klasse zugeteilt sind von ihren Lehrerinnen abgeholt.
Sollten Kinder mit dem Bus kommen, denken Sie an den vorgeschriebenen Maskenschutz. Wir empfehlen jedem Kind eine Maske in den längeren Pausen zu tragen. Sprechen Sie bitte ausführlich mit Ihrem Kind über den Umgang mit der Maske und das Abstandsgebot von 1,5 – 2m. Auch wenn beide Punkte in der Umsetzung wahrscheinlich schwierig werden.
Diese Regeln gelten nicht nur im Unterricht, sondern auch auf dem Pausenhof. Eine Maske muss aber nicht verpflichtend getragen werden. Wir Lehrerinnen werden ebenfalls mit den Klassen über diese Themen sprechen.
Wir wissen, dass einige Schulen den Kindern Masken zur Verfügung stellen. Allerdings braucht jedes Kind auch eine Maske beim Einkaufen bzw. im öffentlichen Nahverkehr. Wir gehen deshalb davon aus, dass jedes Kind bereits eine eigene Maske besitzt und wir keine durch die Schule stellen müssen.
Die Hygieneregeln, die wir schon vor der Schulschließung sehr umsichtig umgesetzt haben, behalten wir selbstverständlich bei.
Allerdings muss nun jedes Kind sein eigenes Trinken von zu Hause mitnehmen. Die Trinkstationen, die es teilweise in einigen Klassenzimmern gab, können vorerst nicht mehr angeboten werden.
Leider fallen 3 Lehrerinnen aus, da sie zu den sogenannten Risikogruppen gehören. Wir müssen mit den wenigen Lehrkräften den Unterricht und zeitgleich die Notbetreuung anbieten.
Haben Kindern relevante Vorerkrankungen und gehören zu einer Risikogruppe entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer Risikogruppe angehören. Sie benötigen kein ärztliches Attest. Allerdings sollten sich Eltern der Klasse 4 hierzu bis Freitag, den 14.05.20 telefonisch im Sekretariat melden. Die Eltern aller anderen Klassen bitte bis Montag, den 18.05.20. Diese Kinder werden weiterhin mit Fernlernangeboten versorgt.
Genauere Informationen zu den Risikogruppen finden Sie im Internet auf der Seite des Kultusministeriums unter: https://km-bw.de/Coronavirus
Viele wichtige Einzelheiten müssen bei der Organisation bedacht werden, damit Sie Ihr Kind mit einem guten Gefühl in die Schule schicken können.
Für Ihr tatkräftiges und manchmal vielleicht auch schweißtreibendes Engagement beim Lernen mit Ihrem Kind möchte ich mich im Namen aller Lehrkräfte ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Alle Lehrerinnen wissen, dass es nicht immer einfach für Sie und Ihr Kind war.
Zur allgemeinen Erheiterung haben wir eine Witzeseite auf der Homepage eingerichtet. Diese wird täglich um neue Witze bereichert. Jedes Kind kann gerne schriftlich einen Witz bei Frau Urban abgeben. Wir freuen uns schon auf viele Zeilen für unsere Lachmuskeln.
Wir haben die Gesamtsituation gut gemeistert und wir hoffen, dass es nicht zu einem erneuten Lockdown kommen wird.
Lassen Sie uns außerdem verständnisvoll miteinander umgehen, auch wenn sicherlich nicht alles so laufen wird, wie sich jedes Elternteil das wünschen würde. Oft hängen an Entscheidungen unsererseits viele, viele weitere Faktoren, die für Sie nicht immer ersichtlich sind. Wir sind stets kompromissbereit, können aber nicht alle Wünsche gleichermaßen erfüllen.
Jetzt freut sich die gesamte Schulgemeinschaft erst einmal auf ein langersehntes Wiedersehen mit den Kindern und natürlich auch mit Ihnen.
Viele Grüße
Anette Geiger
Schulleitung

Wir arbeiten auf Hochtouren!
(Foto: Pixabay)
Aktuelle Information des Ministeriums vom 6. Mai 2020
Liebe Kinder, liebe Eltern,
am Montag, den 18.05.20 wird der Unterricht für die Kinder der Klasse 4 starten. Für die Klassen 1a/b,2 und 3 beginnt die Schule voraussichtlich nach den Pfingstferien, ab Montag, den 15.06.20.
Näheres dazu erfahren Sie in einem Infobrief von der Schule zum neuen Wochenbeginn.
Ich wünsche euch und Ihnen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Anette Geiger
Infopost vom 21.04.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie versprochen, melde ich mich, wenn ich neue Informationen von unserer Ministerin Frau Eisenmann habe.
Die Notbetreuung wird nun folgendermaßen erweitert:
Ab 27.04.20 findet die erweiterte Notbetreuung statt. Anmelden können Sie Ihr Kind, falls beide Erziehungsberechtigte bzw. der oder die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Hierzu benötigen sie aber eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass sie arbeiten müssen. Außerdem erklären die Eltern bzw. der oder die Alleinerziehende zusätzlich schriftlich, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuungs-möglichkeit nicht besteht. Bei selbstständigen oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung.
Sollten die Kapazitäten der Betreuung nicht ausreichen, entscheidet die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder. Vorrang haben die Kinder, die bereits jetzt schon in der Notbetreuung angemeldet sind, bzw. diejenigen bei denen der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Betreuung der Gewährleistung des Kindeswohls dient.
Die Gruppengröße darf 15 Kinder nicht übersteigen. Das Abstandsgebot von
1,5 m, sowie die Hygieneregeln, die wir schon haben, müssen eingehalten werden. Sollte der Bedarf die Gruppengröße übersteigen, eröffnen wir eine zweite Gruppe.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf im Sekretariat bzw. auf der Gemeinde bei Frau Wahl (Telefonnummer: 07976/9107520) telefonisch an. Die beiden Bestätigungen bringen Sie bitte am ersten Tag der Betreuung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Geiger
Schulleitung
Informationen zur Notbetreuung
Liebe Eltern,
die Gemeinde Sulzbach-Laufen betreibt seit der Schließung der Kindertageseinrichtungen am 17.03.2020 eine Notgruppe im Kindergarten Sulzbach und der Grundschulbetreuung.
Mit der erweiterten Notbetreuung ab 27.04.2020 werden in beiden Kindergärten und der Grundschulbetreuung Notgruppen eingerichtet. Zusätzlich zu den seither geltenden Kriterien sind Kinder zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen und vom Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind.
Das Angebot bleibt aber auch weiterhin eine Notbetreuung.
Wir bitten Sie auch um Ihr Verständnis, dass wir nur die Hälfte der genehmigten Gruppengröße aufnehmen dürfen. Bei Überschreitung sind laut Landesverordnung vorrangig die Kinder aufzunehmen
1. bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die/der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur nach Absatz 8 tätig und unabkömmlich ist oder
2. für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder
3. die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
4. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den Ziffern 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bei allen nicht systemrelevanten Berufen muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, in dem dieser erklärt, dass er nicht auf Sie verzichten kann.
Alle Berechtigten müssen eine Bescheinigung z.B. Dienstplan vorlegen, in der der Betreuungsumfang – ausgehend von den individuellen Arbeitstagen und Arbeitszeiten – ersichtlich ist. Denn nur in dieser Zeit darf Ihr Kind in die Notbetreuung kommen. Sobald Sie zu Hause sind, weil sie frei oder Feierabend haben oder selbst krank sind, muss ihr Kind abgeholt werden bzw. zu Hause bleiben.
Mit Grippesymptomen darf die Notbetreuung nicht besucht werden.
Bitte drucken Sie den Anmeldebogen und die Arbeitgeberbescheinigung aus und geben Sie beides ausgefüllt im Rathaus ab bzw. senden Sie es per E-Mail an info@sulzbach-laufen.de. Wir melden uns, wenn alles geprüft und besprochen ist.
Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe!
Bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeinde Sulzbach-Laufen
Wichtige Information und Anlaufstelle
Während der landesweiten Schulschließung können die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden.
Das Team der SchulpsychologInnen unterstützt alle am Schulleben Beteiligten Personen: Schüler und ihre Bezugspersonen, Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulaufsicht sowie weitere Personen im Kontext Schule.
Sie bieten zu jeder psychologischen Frage im schulischen Bereich Hilfe zur Selbsthilfe an, d.h. sie unterstützen die Ratsuchenden bei der Lösung ihrer Probleme. Alle Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenfrei.
Ist im Kontext einer telefonischen Beratung ein persönliches Gespräch an der Schulpsychologischen Beratungsstelle angezeigt, so wird dies voraussichtlich mit Beginn des Unterrichtsbetriebes möglich sein.
Die für Ihre Landkreise zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen Künzelsau und Tauberbischofsheim sind montags bis donnerstags von 9 - 15 Uhr und freitags von 9 -13 Uhr erreichbar:
Schulpsychologische Beratungsstelle Künzelsau |
Schulpsychologische Beratungsstelle Tauberbischofsheim |
Landkreise Schwäbisch Hall und Hohenloheland |
Main-Tauber-Kreis |
Telefon: 07940 - 93079 40 |
Telefon: 09341 - 89 544 0 |
Ihr Team der Schulpsychologischen Beratungsstellen Künzelsau und Tauberbischofsheim
Renate Schwarzmeier
Liebe Eltern,
vom Grundschulverband erhalten wir immer wieder Infos und Vorschläge zum Umgang mit dem Schulausfall wegen Corona. Wir geben Ihnen diese
Tipps als unterstützendes Angebot für die derzeitige Situation und für das Homeschooling weiter.
Anbei drei Download-Dateien:
"Schulausfall - Anregungen für Grundschuleltern"
"Was Kinder zu Hause lernen können"
"Wie Kinder sinnvoll mit Medien umgehen können"
Wir wünschen Ihnen viel Kraft
und kommen Sie gut durch diese Zeit!
Auf Beschluss der Landesregierung bleibt die Kochertal-Grundschule Sulzbach-Laufen inklusive Grundschul-Betreuung ab Dienstag, 17. März 2020 geschlossen.
Das Schulsekretariat ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr besetzt.
P.S.: Alles Gute für Sie und Ihre Kinder. Bitte bleiben Sie gesund.