Beratungslehrer - Was macht ein Beratungslehrer?
Schüler und Eltern können sich an den Beratungslehrer*in wenden, wenn Fragen oder Probleme in der Schule auftreten, z.B.:
- Mein Kind lernt nicht gerne.
- Mein Kind kann sich nicht konzentrieren.
- Mein Kind schreibt schlechte Noten, obwohl es gelernt hat.
- Mein Kind hat in einem Bereich (z.B. Mathe, Deutsch) große Schwierigkeiten.
- Mein Kind geht nicht gerne in die Schule.
- Mein Kind hat Angst vor Prüfungen.
- Mein Kind verhält sich plötzlich anders.
Wie läuft eine Beratung ab?
Eine schulische Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht und basiert sowohl auf Vertraulichkeit als auch auf Freiwilligkeit.
Über Inhalte und Ergebnisse der Beratung dürfen Lehrer*innen und Schule nur nach Erlaubnis der Eltern informiert werden.
Es geht in der Beratung darum, Ursachen für Schwierigkeiten herauszufinden und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten. Hauptsächlich geschieht dies in Gesprächen, es können aber bei Bedarf auch normierte Tests eingesetzt werden. Gegebenenfalls stellt der/die Beratungslehrer*in in den Kontakt zu weiteren geeigneten Beratungsstellen oder Einrichtungen her.
Hier der Flyer (PDF-Dokument, 479,28 KB, 26.09.2024) der Beratung an Schulen in Baden-Württemberg durch Beratungslehrkräfte.
Wir schätzen uns glücklich Frau Laun als Beratungslehrerin an unserer Schule zu haben.
Bitte Hier (PDF-Dokument, 364,16 KB, 26.09.2024) klicken um die kurze Vorstellung von Frau Laun zu sehen.